Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann von den Rehabilitationsträgern oder durch das Integrationsamt prämiert werden. Die Prämierung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Zur Höhe der ausgezahlten Prämien kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Um sich über Prämien oder Boni für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu informieren, wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger oder an das für Sie zuständige Integrationsamt.
Oftmals sind bestimmte Voraussetzungen für die Prämierung eines BEM Bedingung, zum Beispiel:
(ku)