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Sonderförderprogramme - Leistungen an Arbeitgeber

1) Bund-Länder Programm Initiative Inklusion

Förderbereich: Berufsorientierung, Ausbildung und Beschäftigung
Laufzeit: 2011-2018
Förderumfang: rund 100 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds

Ziel der "Initiative Inklusion" ist es, mehr reguläre Arbeitsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen zu erschließen, damit sie  - im Sinne einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben - zusammen mit nicht behinderen Menschen arbeiten.

Die Schwerpunkte liegen auf folgenden Handlungsfeldern:

  1. Berufliche Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler
    20.000 schwerbehinderte Jugendliche sollen aus der Schule in die Ausbildung begleitet werden. 
  2. Förderung der betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen
    Es sollen 1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für die Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.  
  3. Förderung der Beschäftigung älterer (über 50-jähriger) arbeitsloser oder arbeitssuchender schwerbehinderter Menschen
    Für diesen Personenkreis sollen 4.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.
  4. Förderung der Inklusionskompetenz der Kammern

Die Initiative ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer umgesetzt.

Weitere Informationen zur Umsetzung in den einzelnen Bundesländern finden Sie weiter unten auf dieser Seite bei den Ländersonderprogrammen.

2) Job4000 - Bund-Länder-Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen

Laufzeit: 01.01.2007 bis 31.12.2013
Förderumfang: 31,25 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales; zusätzlich rund 20 Millionen Euro durch die Länder.
Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); zuständiges Integrationsamt (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.

Das Programm besitzt folgende Schwerpunkte:

  • Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen: Es sollen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des Paragrafen 72 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX geschaffen werden.
  • Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche: Es werden mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
  • Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste: Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des Paragrafen 109 Absatz 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

In vielen Bundesländer können keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden bzw. dies ist nur noch für einzelne Säulen möglich. Falls eine Antragstellung noch möglich ist, finden Sie weitere Informationen unten auf dieser Seite bei den Ländersonderprogrammen.

Einzelne Ländersonderprogramme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


(ml/se)

Wietere Ländersonderprogramme ohne direkte Arbeitgeberförderung

 
 

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