Wenn bei einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter behinderungsbedingt die Arbeitsleistung nachlässt, kann der Arbeitgeber die Arbeitssituation so verändern, dass die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters verbessert und gleichzeitig weiterer gesundheitlicher Schaden vermieden wird.
Möglich sind zum Beispiel Änderungen bei der Arbeitsplatzausstattung, bei der Arbeitsorganisation oder die Inanspruchnahme personeller Unterstützung für den betroffenen Mitarbeiter.
Die Integrationsämter, ggf. die Rehabilitationsträger oder die Arbeitsagenturen beraten und unterstützen Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Optimierung der Arbeitssituation.