Arbeitsverhältnisse
Der Bewerber ist verpflichtet, berechtigte und begründete Fragen im Vorstellungsgespräch oder Personalfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit einer Frage ist, ob diese in konkreter Beziehung zum angestrebten Arbeitsplatz steht. Beantwortet er eine zulässige Frage falsch oder unvollständig, kann der Arbeitgeber gegebenenfalls den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass der Vertrag wirkungslos wird.
Unzulässige Fragen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, müssen nicht oder dürfen falsch beantwortet werden. Werden die Grenzen des Persönlichkeitsrechts überschritten, kann der Arbeitgeber sogar schadensersatzpflichtig sein (BGB § 313).
(me)