Probearbeitsverhältnisse können mit behinderten, schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern abgeschlossen werden.
Während einer Probebeschäftigung können beide Seiten feststellen, ob der Arbeitsplatz geeignet ist und eine dauerhafte Zusammenarbeit vereinbart werden soll. Wegen der vereinbarten gegenseitigen Erprobung kann das Beschäftigungsverhältnis leichter aufgehoben werden als ein festes Arbeitsverhältnis.
Das Probearbeitsverhältnis kann entweder als befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden. Bei längerfristiger Beschäftigung gilt eine Probezeit, deren Länge sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag richtet. Normalerweise umfasst eine Probebeschäftigung einen Zeitraum von drei Monaten, in besonderen Fällen fünf Monate.
Besonderheiten der Probebeschäftigung:
(me)