Arbeitsverhältnisse
Beschäftigen Sie einen ehemaligen Auszubildenden nach Beendigung der Berufsausbildung weiter in Ihrem Betrieb, ohne dass hierüber eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, so entsteht damit ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit (nach § 24 Berufsbildungsgesetz).
Eine Vereinbarung zur Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Berufsausbildung können Sie frühestens während der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses mit Ihrem Auszubildenden abschließen (nach § 12 Berufsbildungsgesetz).
Bei den vertraglichen Vereinbarungen zur Weiterbeschäftigung sind befristete wie auch unbefristete Arbeitsverhältnisse möglich.
Nach der Berufsausbildung können Sie für die Einstellung eines behinderten Menschen für Ihren Betrieb Zuschüsse und Kostenentlastungen erhalten.
(vh)