Arbeitsverhältnisse
Für die erfolgreiche Integration eines Auszubildenden in Ihrem Betrieb ist es entscheidend, dass die vorhandenen Fähigkeiten unterstützt und die behinderungsbedingten Ausfälle oder Einschränkungen durch eine entsprechende Gestaltung:
ausgeglichen werden.
Ziel ist eine Win-Win-Situation, bei der Sie am Ende der Ausbildung eine selbstständige, qualifizierte sowie produktive Fachkraft erhalten und dem behinderten Auszubildenden über den Beruf die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird.
Beim Integrationsamt und der Agentur für Arbeit stehen Ihnen deshalb kostenlos Fachdienste (zum Beispiel der Technische Beratungsdienst) zur Verfügung, die Sie bei allen Fragen und Schwierigkeiten zur Integration bzw. behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung vor Ort beraten. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte unter Kontaktadressen.
Eine Auswahl von Praxisbeispielen zur behinderungsgerechten Gestaltung finden Sie in REHADAT-talentplus. Sollten Sie sich für weitere Praxisbeispiele interessieren, so nutzen Sie bitte die Datenbank Praxisbeispiele von REHADAT.
Allgemein gilt:
Der behinderungsgerecht gestaltete Arbeitsplatz ist das Ergebnis einer grundlegenden ergonomischen Gestaltung unter Beachtung notwendiger behinderungsbezogener Gestaltungsmaßnahmen und gesetzlicher Vorgaben mit dem Ziel die Beschäftigung zu ermöglichen und zu sichern.