Arbeitsverhältnisse
Eine behinderungsbedingte Verlängerung der Ausbildungszeit kann nach:
bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer usw. vom Prüfungsteilnehmer beantragt werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit muss vom Auszubildenden bei der zuständigen Kammer beantragt werden. Eine Zustimmung oder Ablehnung durch die Kammer erfolgt erst nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule.
(vh)