Eine "Sonderausbildung", nach den speziellen Ausbildungsregeln für behinderte Menschen, erfolgt in Anlehnung an die sonst üblichen Inhalte der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe.
Dabei werden beispielsweise
Wenn der Leistungsstand und die Behinderung es während der Ausbildung erlauben, kann eine "Sonderausbildung" auch nach den Inhalten der sonst üblichen Ausbildung fortgesetzt werden und somit von der "Sonderausbildung" zur üblichen Ausbildung gewechselt werden. In jedem Fall können gezielt Maßnahmen eingesetzt werden, damit Sie die Ausbildung erfolgreich beenden können.
Zu den "Sonderausbildungen" gehören zum Beispiel folgende Berufe:
Die "Sonderausbildung" endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel Handelskammer, Landwirtschaftskammer oder Industrie- und Handelskammer). Sie erhalten nach der bestandenen Prüfung von der Kammer einen Facharbeiterbrief, Gesellenbrief usw.
Eine Ausbildung nach besonderen Regelungen für behinderte Menschen können Sie oder beispielsweise Ihre Eltern (gesetzliche Vertreter) bei der für die Ausbildung zuständigen Kammer beantragen.
Die Feststellung, ob in Ihrem Fall eine "Sonderausbildung " zum Erlernen eines Berufes erforderlich ist, erfolgt durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit und deren Fachdienste. Dabei wird auch die Stellungnahme Ihrer Schule berücksichtigt. Ihr direkter Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit ist die Berufsberatung für behinderte Menschen bzw. das Reha-Team. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes bei allen Fragen zur Verfügung (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte).
Vom Reha-Team oder Integrationsfachdienst erfahren Sie auch mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können.
(vh)