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Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Probebeschäftigung

Viele Arbeitgeber stellen keine behinderten und schwerbehinderten Auszubildende ein, da sie von deren Leistungsfähigkeit nicht überzeugt sind. Ein weiteres Einstellungshindernis stellt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte dar. Daher sind Ihre Chancen auf eine Ausbildungsstelle deutlich größer, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor in einem Praktikum oder während einer Probebeschäftigung (Probearbeitsverhältnis) kennen lernen kann.

Die finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit schafft einen weiteren Anreiz für Arbeitgeber, einen jungen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. 

Wenn Sie nach der Schule keine Ausbildungsstelle finden, können Sie die Wartezeit mit einer Probebeschäftigung sinnvoll überbrücken.

Eine Probebeschäftigung ermöglicht Ihnen, die Arbeitsbereiche in Ihrem ausgewählten Job und den Arbeitsalltag bei Ihrem Arbeitgeber kennen zu lernen. Sie sammeln nicht nur praktische Erfahrungen, sondern können Ihren Arbeitgeber auch davon überzeugen, dass Sie den Anforderungen bei Ihrer Tätigkeit gewachsen sind und sich gleich als Azubi empfehlen. Bei einem positiven Verlauf der Probebeschäftigung erhöhen sich Ihre Chancen, von Ihrem Arbeitgeber anschließend auch eine Ausbildungsstelle angeboten zu bekommen. 

Was ist eine Probebeschäftigung?

Eine Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern.

Eine Probebeschäftigung kann befristet oder unbefristet sein und leichter als ein festes Arbeitsverhältnis wieder aufgehoben werden. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag.

Der besondere Kündigungsschutz für behinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten. Auch die Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Menschen von vier Wochen gilt während der Probezeit nicht.

Im Verlauf der Probebeschäftigung können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Ruhe kennenlernen und ausprobieren, ob sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können.

Beratung und Arbeitsvermittlung

Für die individuelle Beratung und Vermittlung von behinderten und schwerbehinderten Menschen bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder nach einer Beschäftigung sind die die Reha-Teams der Agentur für Arbeit und die Integrationsfachdienste zuständig.

Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, so dass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist. Die Berater dort haben Kontakte zu einer Vielzahl von Betrieben und helfen Ihnen eine Ausbildungsstelle zu finden. Falls die Berater der Agentur für Arbeit und des Integrationsfachdienstes Ihnen keine Ausbildungsstelle vermitteln können, kann im Einzelfall auch erst einmal eine Probebeschäftigung mit einem Arbeitgeber vereinbart werden.

Bei auftretenden Problemen während der Probebeschäftigung stehen die Berater sowohl den behinderten Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung können während der Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz von Fachleuten des Integrationsfachdienstes begleitet werden.

(na)

Stand: März 2012

 
 

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