An Stelle von Sach- oder Dienstleistungen können Sie auch ein Persönliches Budget beantragen.
Damit können Sie selbst entscheiden was, wann und wo Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Sie haben damit die Möglichkeit, Sach- oder Dienstleistungen selbständig einzukaufen und zu bezahlen.
Prinzipiell können sämtliche Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget in Anspruch genommen werden. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen um den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Außerdem sind als Persönliches Budget möglich:
Generell gilt, dass Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch genommen werden können, wenn sie dem Wesen nach „alltäglich, regelmäßig wiederkehrend und regiefähig“ sind.
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben sind:
Von Bedeutung ist, dass sich das Persönliche Budget aus Leistungen der unterschiedlichen Rehabilitationsträgern (also Rentenversicherung, Krankenkassen, Agentur für Arbeit etc.) zusammensetzen kann (Trägerübergreifendes Persönliches Budget).
Bei Antragstellung können Sie einen Rehabiliationsträger auswählen, der dann die notwendigen Maßnahmen für Sie einleitet. Es ist auch möglich, direkt bei den Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger einen Antrag auf Persönliches Budget zu stellen.
In der Praxis erweist sich die Umsetzung als schwierig. Tatsächlich scheint es bei den Beteiligten Unsicherheiten bezüglich der Auszahlung und der Entscheidung über die "Budgetfähigkeit von Leistungen" zu geben.
Dies sollte Sie keinesfalls davon abhalten, Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch.
Nutzen Sie das Beratungsangebot von Kompetenzstellen. Dort wird man Sie bei der Antragstellung unterstützen. Bitte beachten Sie die Links auf der rechten Bildschirmseite.
Die Kompetenzstelle "Persönliches Budget" (Der Paritätische) bietet eine bundesweite Liste der Beratungsstellen an: zu der Liste der Beratungsstellen
Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder ein Persönliches Budget beantragen (zum Beispiel für Einzelfallhilfen, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung).
(ku)
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben bietet eine kostenlose Beratungshotline an: 01805 / 474712 (14 Cent pro Minute), Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr