Es können die Gründung und die Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz schwerbehinderter Menschen mit Darlehen und Zinszuschüssen gefördert werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich immer nach dem Einzelfall.
Grundsätzlich gilt, dass Fachkenntnisse (abgeschlossene Berufsausbildung) und einschlägige Berufserfahrung sowie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse vorliegen sollten. Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können.
Neben den Integrationsämtern unterstützen auch einige Initiativen (siehe unter "Existenzgründung" - rechte Spalte) Unternehmensgründer bei der Entwicklung eines geeigneten Geschäftsmodells.
(ku)