Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig.
Der Zuschuss zum Kaufpreis ist bis zu einer Höhe von 9500 Euro möglich. In Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art und Schwere der Behinderung ein größeres Fahrzeug erfordert. Eine erneute Förderung kann in der Regel erst nach fünf Jahren erfolgen.
Für den Umbau eines Fahrzeuges oder für Reparaturen erfolgt in der Regel eine volle Kostenübernahme.
Zuschüsse zur Fahrerlaubnis werden für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine in voller Höhe gewährt.
(ku)