Es können Zuschüsse, Zinszuschüsse und Darlehen gewährt werden. Die finanziellen Hilfen sind einkommensabhängig.
Die Wohnungshilfe wird gewährt, wenn sie dazu beiträgt die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
Sie müssen für mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt sein und ein tarifliches bzw. ortsübliches Gehalt erhalten.
Bei Hilfen zur Beschaffung von Wohnraum müssen die Fördervoraussetzungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorliegen.
(ku)