Eine Behinderung, verursacht durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, wirkt sich häufig auch auf das Arbeitsleben aus. Dieses Kapitel beantwortet eine Reihe von Fragen, die sich für betroffene Arbeitnehmer in dieser Situation stellen.
Ist bei Ihnen eine dauerhafte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes oder der Funktionsfähigkeit eingetreten, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und wo Sie diese offiziell feststellen lassen können.
Hier erfahren Sie, ob und wann Sie verpflichtet sind, Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwerbehinderung zu informieren.
Für gleichgestellte behinderte und schwerbehinderte Menschen gelten besondere rechtliche Bestimmungen, die bei der beruflichen Integration helfen und Sie vor Benachteiligung schützen.
Führt eine Behinderung zu dauerhaften Funktions- und Leistungseinschränkungen im Arbeitsleben, können Defizite häufig mit Hilfe von technischen oder organisatorischen Maßnahmen ausgeglichen werden. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen es gibt und unter welchen Voraussetzungen diese Leistungen in Anspruch genommen werden können.
An wen kann sich ein behinderter Mitarbeiter wenden, wenn er Probleme mit Kollegen oder Vorgesetzten hat? Wer hilft bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen? Hier erfahren Sie, welche inner- und außerbetrieblichen Institutionen sie beraten und unterstützen können.
Welche Ansprechpartner gibt es für blinde und hörbehinderte Arbeitnehmer? Welche Leistungen können Arbeitnehmer mit Bewegungsbehinderungen für ihre berufliche Integration beantragen? Wer hilft bei Alkoholabhängigkeit? Hier finden Sie informative Links, Hilfsangebote und Förderleistungen sortiert nach Behinderungsarten.
(me)