Selbstverständlich stehen Ihnen alle beruflichen Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt offen.
Die berufliche Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel, das im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch als Recht zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hervorgehoben wird.
Es ist ein vorrangiges Ziel behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihrer individuellen Kompetenz und ihren Fähigkeiten entsprechend zu integrieren. Dafür stehen Ihnen sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu (Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, Paragraf 33).
Bei der Suche oder den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes stehen Ihnen umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dies gilt auch für Ihren zukünftigen Arbeitgeber, der neben Beratungsangebote ebenfalls finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Unterstützung finden Sie hier:
Neben dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine Beschäftigung auf dem besonderen Arbeitsmarkt möglich. Hierzu zählen die Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen.
(ku)
Behinderte Arbeitnehmer können finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen.