Um die behinderten WfbM-Mitarbeiter an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, bieten die Werkstätten zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt an. Die Werkstätten versuchen den behinderten Menschen, die gute Voraussetzungen für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorweisen, ausgelagerte Arbeitsplätze bzw. Außenarbeitsplätze, Praktika oder eine Stelle in einem Integrationsprojekt zu vermitteln.
So genannte Außenarbeitsplätze können den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. "Außenarbeitsplatz" bedeutet: ein Mensch mit Behinderung arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, bleibt aber vom Status her Werkstattbeschäftigter. Das Arbeiten in einem solchen Unternehmen vermittelt berufliche Realität und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft.
Wenn ein Werkstatt-Beschäftigter eine gesundheitlich stabile Verfassung aufweist und in der WfbM keine Probleme hat, seine Arbeit zu verrichten, kann er durch ein Praktikum in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes seine Belastbarkeit testen. Er kann Erfahrungen persönlicher und fachlicher Art sammeln und sich bei seinem Praktikumsbetrieb für eine feste Anstellung empfehlen.
Einige Werkstätten verfügen unter ihrem verlängerten Dach auch über Integrationsprojekte (Integrationsfirmen). Geeignete Werkstattbeschäftigte können dort untergebracht werden und vergrößern damit ihre Chancen auf einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Als Kooperationspartner stehen den Werkstätten in der Regel die Integrationsfachdienste und die Agenturen für Arbeit zur Seite, die sich um die Beschaffung solcher Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt kümmern. Bei Problemen während ihrer Beschäftigung außerhalb der WfbM stehen den behinderten Menschen jederzeit Bezugspersonen des Integrationsfachdienstes und der WfbM zur Verfügung.
(na)