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Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Probebeschäftigung

Viele Arbeitgeber stellen keine behinderten und schwerbehinderten Fachkräfte ein, da sie von deren Leistungsfähigkeit nicht überzeugt sind. Ein weiteres Einstellungshindernis stellt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte dar.

Daher sind Ihre Chancen auf eine feste Arbeitsstelle deutlich größer, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor in einem Praktikum oder während einer Probebeschäftigung (Probearbeitsverhältnis) kennen lernen kann.

Die finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit schafft einen weiteren Anreiz für Arbeitgeber, die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung einmal auszuprobieren.

Wenn Sie nach dem Ende Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums nicht sofort eine Beschäftigung finden, können Sie die Wartezeit mit einer Probebeschäftigung sinnvoll überbrücken.

Sie sollten allerdings bedenken, dass Sie mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium bereits eine anerkannte Berufsqualifikation erworben haben. Daher sollten Sie Ihre Probebeschäftigung möglichst bei einem Arbeitgeber absolvieren, bei dem auch die Aussicht auf eine anschließende Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis besteht.

Während einer vorgeschalteten Probebeschäftigung können Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Persönlichkeit und Ihren beruflichen Fähigkeiten überzeugen.

Eine Probebeschäftigung nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums kann für das weitere Berufsleben auch sinnvoll sein,

  • wenn Sie bei der Probebeschäftigung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können, die während Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums nicht vermittelt wurden,
  • wenn Sie eine Phase der Arbeitslosigkeit überbrücken möchten oder
  • wenn Sie sich beruflich neu orientieren wollen.

Was ist eine Probebeschäftigung?

Eine Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern.

Eine Probebeschäftigung kann befristet oder unbefristet sein und leichter als ein festes Arbeitsverhältnis wieder aufgehoben werden. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag.

Der besondere Kündigungsschutz für behinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten. Auch die Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Menschen von vier Wochen gilt während der Probezeit nicht.

Im Verlauf der Probebeschäftigung können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in aller Ruhe kennen lernen und ausprobieren, ob sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können.

Beratung und Arbeitsvermittlung

Für die individuelle Beratung und Vermittlung von behinderten und schwerbehinderten Menschen bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder nach einer Beschäftigung sind die Reha-Teams der Agentur für Arbeit und die Integrationsfachdienste zuständig.

Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, so dass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist. Die Berater dort haben Kontakte zu einer Vielzahl von Betrieben und helfen Ihnen einen Arbeitsplatz zu finden.

Können die Berater der Agentur für Arbeit und des Integrationsfachdienstes einem behinderten oder schwerbehinderten Menschen keine Festanstellung vermitteln, versuchen sie einen Arbeitgeber zu finden, bei dem die Beschäftigung erst einmal in Form eines Praktikums oder einer Probebeschäftigung ausprobiert werden kann.

Während eines Praktikums bzw. einer Probebeschäftigung stehen die Berater den behinderten Arbeitnehmern und den Arbeitgebern bei auftretenden Problemen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung können während der Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz von Fachleuten des Integrationsfachdienstes begleitet werden.


(na)

 
 

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