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Ländersonderprogramme

Am 1. Januar 2007 wurde das bundesweite Programm „Job4000 ins Leben gerufen, das Bestandteil der Initiative "job – Jobs ohne Barrieren" ist.

Mit dem Programm soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gezielt vorangetrieben werden. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.

Daneben haben einige Bundesländer ergänzende Sonderförderprogramme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen aufgelegt.

Förderumfang des Programms: Insgesamt rund 30 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichfonds. Die Länder stellen zusätzlich rund 20 Millionen Euro bereit.

Förderinhalte:

Beschäftigung
Arbeitgeber, die einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zusätzlich einstellen, erhalten vom Integrationsamt eine finanzielle Unterstützung. Die genaue Höhe und die Förderdauer werden im Einzelfall festgelegt. Möglich sind im Durchschnitt bis zu 600 Euro monatlich für die Dauer von bis zu fünf Jahren.

Zur Zielgruppe gehören beispielsweise schwerbehinderte Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung. Für diese Menschen sollen durch das Programm mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ausbildung
Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für schwerbehinderte Jugendliche schaffen, erhalten vom Integrationsamt eine Prämie von bis zu 3.000 Euro. Nach Abschluss der Ausbildung und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gibt es eine weitere Prämie von bis zu 5.000 Euro. Für schwerbehinderte Jugendliche sollen damit mindestens 500 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Unterstützung
Integrationsfachdienste stehen bereit, um Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu unterstützen. Zielgruppe sind vor allem schwerbehinderte Schulabgänger. Die Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 Euro monatlich für jeden Unterstützungsfall. Durch das Programm sollen mindestens 2.500 Unterstützungsfälle finanziert werden.

Zuständigkeit
Die Länder führen das Programm „Job4000“ verantwortlich durch. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsämter.

 
 
 

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